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§ 8 Eigentumsvorbehalt und Gerichtstand
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzufordern. Der Käufer ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer sofort zu benachrichtigen. Gerichtsstand ist Mühldorf a. Inn. Die Rechtsbeziehung zwischen Musik Enghofer und dem Käufer unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 9 Schlußbestimmungen
Mit Aufgabe einer Bestellung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass wir Ihre Daten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern, verarbeiten und im Rahmen der Kundenbeziehung benutzen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt sein.

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